Pflegegrad 1: Definition, Merkmale und Beeinträchtigungen

November 14, 2023
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Der Prozess zur Einstufung in den Pflegegrad 1 beginnt mit einem Antrag bei der Pflegekasse.

In Österreich wird die Pflegestufe 1 Personen zugeordnet, die einen geringen Pflegebedarf haben. Dieser Pflegebedarf umfasst in der Regel mehr als 65 Stunden pro Monat. Die Personen sind grundsätzlich in der Lage, ihren Alltag weitgehend selbstständig zu bewältigen, benötigen jedoch Unterstützung bei bestimmten Tätigkeiten.

Einstufungsprozess
Die Einstufung in die Pflegestufe 1 erfolgt auf Basis eines Antrags, der bei der zuständigen Sozialversicherung eingereicht wird. Ein:e Sachverständige:r bewertet den individuellen Pflegebedarf. Hierbei wird die benötigte Zeit für grundlegende und regelmäßige Pflegeleistungen berücksichtigt.

Leistungen und Unterstützung
Personen in der Pflegestufe 1 haben Anspruch auf Pflegegeld. Dieses soll dazu beitragen, die zusätzlichen Kosten, die durch die Pflegebedürftigkeit entstehen, teilweise zu decken. Es ermöglicht den Betroffenen, notwendige Hilfestellungen zu finanzieren und so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld zu bleiben.

Bedeutung im Alltag
Die Unterstützung in Pflegestufe 1 hilft Betroffenen, ihre Selbstständigkeit so weit wie möglich zu erhalten. Sie ermöglicht es ihnen, trotz geringer Einschränkungen ein selbstbestimmtes Leben zu führen und unterstützt Angehörige, die Pflegetätigkeiten übernehmen.

Zusammenfassung
Pflegestufe 1 in Österreich stellt sicher, dass Personen mit geringem Pflegebedarf die notwendige Unterstützung erhalten, um ihre Lebensqualität zu erhalten und ihren Alltag so autonom wie möglich zu gestalten.

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