Pflegegeld Österreich: Wissenswertes zur Vergabe 2024

Jänner 18, 2024
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Dieser Leitfaden bietet Ihnen umfassende Informationen über die Anspruchsvoraussetzungen, Höhe und Beantragung des Pflegegeldes.

Das Pflegegeld in Österreich ist eine wesentliche finanzielle Unterstützung für Personen mit Pflegebedarf. Dieser Leitfaden bietet Ihnen umfassende Informationen über die Anspruchsvoraussetzungen, Höhe und Beantragung des Pflegegeldes, um Ihnen ein möglichst selbstbestimmtes und bedürfnisorientiertes Leben zu ermöglichen. Wir fassen alles zum Thema „Pflegegeld Österreich“ für dich zusammen.

Was ist Pflegegeld?

Pflegegeld ist eine pauschale Geldleistung, die darauf abzielt, einen Teil der pflegebedingten Mehrkosten abzudecken. Es soll die notwendige Pflege sichern und Betroffenen helfen, ein möglichst autonomes Leben zu führen. Das Besondere am Pflegegeld ist, dass die Empfänger:innen selbst über die Verwendung und die Wahl der Betreuungsart entscheiden können.

Anspruch auf Pflegegeld: Voraussetzungen

Um Anspruch auf Pflegegeld zu haben, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:

  • Ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf aufgrund einer körperlichen, geistigen, psychischen oder Sinnesbehinderung, die voraussichtlich mindestens sechs Monate anhält.
  • Ein monatlicher Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden.
  • Gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich, wobei unter bestimmten Voraussetzungen auch Leistungen in EWR-Staaten oder der Schweiz möglich sind.

Pflegegeldstufen und Beträge

Das Pflegegeld wird in Österreich in sieben Stufen gewährt, abhängig vom Ausmaß des Pflegebedarfs. Nachfolgend die aktuellen Tarife für 2024 (in Klammer von 2023), welche jedes Monat ausbezahlt werden:

  • Stufe 1: Mehr als 65 Stunden – 192,00 Euro (175,00 Euro)
  • Stufe 2: Mehr als 95 Stunden – 354,00 Euro (322,70 Euro)
  • Stufe 3: Mehr als 120 Stunden – 551,60 Euro (502,80 Euro)
  • Stufe 4: Mehr als 160 Stunden – 827,10 Euro (754,00 Euro)
  • Stufe 5: Mehr als 180 Stunden bei außergewöhnlichem Pflegeaufwand – 1.123,30 Euro (1.024,20 Euro)
  • Stufe 6: Mehr als 180 Stunden bei unkoordinierbaren Betreuungsmaßnahmen – 1.569,00 Euro (1.430,20 Euro)
  • Stufe 7: Mehr als 180 Stunden bei eingeschränkter Beweglichkeit – 2.061,80 Euro (1.879,50 Euro)

Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/themen/soziales/pflege/4/Seite.360516.html

Pflegegeld Österreich: Beantragung

Die Beantragung von Pflegegeld erfolgt bei der zuständigen Versicherungsanstalt. Pensionist:innen stellen den Antrag bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), während berufstätige Personen, mitversicherte Angehörige und Empfänger:innen von Mindestsicherung oder Rehabilitationsgeld sich ebenfalls an die PVA wenden können. Nach Antragstellung erfolgt in der Regel ein Hausbesuch durch medizinisches Fachpersonal, um den Pflegebedarf zu beurteilen.

Begutachtung und Einstufung

Die Begutachtung erfolgt zu Hause, im Pflegeheim oder im Krankenhaus. Die Beurteilung des Pflegebedarfs basiert auf der Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz. Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr gelten spezielle Kriterien gemäß der Kinder-Einstufungsverordnung.

Fazit

Das Pflegegeld in Österreich ist eine unerlässliche Unterstützung für Menschen mit Pflegebedarf. Es bietet finanzielle Entlastung und fördert die häusliche und ambulante Pflege. Durch die klare Strukturierung und die verschiedenen Pflegestufen wird gewährleistet, dass jede:r Einzelne die passende Unterstützung erhält. Für weitere Informationen und aktuelle Beträge besuchen Sie bitte die offizielle Website oder wenden Sie sich direkt an Ihren Versicherungsträger.

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