In diesem Artikel erhalten Sie einen detaillierten Überblick über die Höhe des Pflegegeldes, strukturiert nach den vorgesehenen Pflegestufen.
Bestimmung des Pflegegeldes nach Pflegebedarf
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem individuellen Pflegebedarf der Personen. Es gibt insgesamt sieben Pflegestufen, beginnend mit einem Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden pro Monat. Die genaue Anzahl der benötigten Pflegestunden wird durch eine Begutachtung von medizinischem Fachpersonal festgelegt.
Pflegegeldbeträge und Pflegegeld Stufen
Die Höhe des Pflegegeldes ist gestaffelt und orientiert sich an der erforderlichen Anzahl an Pflegestunden pro Monat. Nachfolgend die aktuellen Tarife für 2024 (in Klammer von 2023), welche jedes Monat ausbezahlt werden:
- Stufe 1: Mehr als 65 Stunden – 192,00 Euro (175,00 Euro)
- Stufe 2: Mehr als 95 Stunden – 354,00 Euro (322,70 Euro)
- Stufe 3: Mehr als 120 Stunden – 551,60 Euro (502,80 Euro)
- Stufe 4: Mehr als 160 Stunden – 827,10 Euro (754,00 Euro)
- Stufe 5: Mehr als 180 Stunden bei außergewöhnlichem Pflegeaufwand – 1.123,30 Euro (1.024,20 Euro)
- Stufe 6: Mehr als 180 Stunden bei unkoordinierbaren Betreuungsmaßnahmen – 1.569,00 Euro (1.430,20 Euro)
- Stufe 7: Mehr als 180 Stunden bei eingeschränkter Beweglichkeit – 2.061,80 Euro (1.879,50 Euro)
Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/themen/soziales/pflege/4/Seite.360516.html
Auszahlung und steuerliche Aspekte
Das Pflegegeld wird in Österreich zwölfmal pro Jahr monatlich ausgezahlt. Wichtig zu wissen ist, dass auf das Pflegegeld keine Lohnsteuer oder Krankenversicherungsbeiträge erhoben werden.
Fazit
Das Pflegegeld bietet in Österreich eine entscheidende finanzielle Unterstützung für Menschen mit Pflegebedarf. Durch die gestaffelten Pflegegeld Stufen des Pflegegeldes wird sichergestellt, dass die Unterstützung den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen gerecht wird. Für detaillierte Informationen zur Beantragung und den spezifischen Voraussetzungen besuchen Sie bitte die offizielle Website oder wenden Sie sich an Ihren Versicherungsträger.